Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines 
1.  Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von unseren Regelungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten daher auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender und von unseren AGB abweichender Bedingungen die Bestellung vorbehaltlos vollziehen.
2.  Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
3.  Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. der telekommunikativen Übermittlung.
4.  Ergänzend gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss und Beteiligte  
1.  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.  Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 24 Stunden nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

§ 3 Lieferung, Lieferfrist und Lieferverzug
1.  Unsere Warenverkäufe erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, frachtfrei an den uns vom Käufer genannten Bestimmungsort.
Der Käufer hat uns gegenüber dafür einzustehen, dass von dem Zeitpunkt an, in dem die Ware von uns ausgeliefert wurde, sämtliche mit der Ware zusammenhängenden verwaltungsbehördlichen Vorschriften erfüllt werden, soweit die Erfüllung solcher Vorschriften zu seinen Pflichten gehört. Bei Nichterfüllung hat uns der Käufer, ungeachtet eines Verschuldens seinerseits, von allen hieraus entstehenden Verpflichtungen freizuhalten.
2.  Die Lieferfrist ist individuell zu vereinbaren bzw. wird von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
3.  Der Eintritt eines Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Sofern nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung für den Lieferverzug eintritt und dieser nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Haftung für den Verzugsschaden auf den vertragstypischen und voraussehbaren  Schaden begrenzt. Weitere von Gesetzes wegen bestehende Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben diesem vorbehalten.

§ 4 Zahlungsbedingungen
1.  Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage ab Lieferung der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf der vorstehenden Frist kommt der Käufer in Verzug.
2.  Zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Käufer nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zum Zurückbehaltungsrecht ist er insoweit befugt, als sein nach vorstehender Maßgabe bestehender Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Eigentumsvorbehalt 
1.  Die gelieferte Ware bleibt vorbehaltlich der Regelungen im nachfolgenden Satz bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Befriedigung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer entstehender gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen in unserem Eigentum. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und/oder weiter zu veräußern, welches zum Erlöschen unseres Eigentumsvorbehaltes führt.
2.  Gerät der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns in Verzug und/oder stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder muss der Käufer die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben, sind wir berechtigt, Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabe verlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung eines Rücktritts vom Vertrag. Wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten.

§ 6 Gewährleistungsansprüche des Käufers
1.  Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellbarkeit spezifiziert und schriftlich anzuzeigen.
Soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, hat die Anzeige sofort nach Lieferung zu erfolgen. Für die Fristwahrung ist auf den Eingang der Anzeige bei uns abzustellen.
2.  Soweit dem Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzliche Vertragsverletzungen, für Körper- und Gesundheitsschäden und für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Gerichtsstand 
Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.